In unserer Praxis führen wir Akupunktur bei Erkrankungen des Bewegungsapparates durch, insbesondere bei:
Die Akupunktur ist ein fester Bestandteil des schmerztherapeutischen Gesamtkonzepts und wird häufig in Kombination mit folgenden Behandlungen eingesetzt:


Die Akupunktur basiert auf der Vorstellung, dass durch die gezielte Reizung bestimmter Punkte am Körper Wirkungen an entfernt liegenden Körperregionen ausgelöst werden können. Diese Punkte stehen über sogenannte Leitbahnen miteinander in Verbindung, in denen Qi und Blut fließen.
Innere und äußere Einflüsse können diesen Fluss stören und zu Schmerzen oder Funktionsstörungen führen. Ziel der Akupunktur ist es, den Energiefluss zu harmonisieren und das Gleichgewicht der inneren Organe (Yin und Yang) wiederherzustellen.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten der Akupunktur bei:
Die privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten der Akupunktur in der Regel ebenfalls.
Wird Akupunktur im Rahmen der Behandlung nach einem Arbeitsunfall eingesetzt, übernimmt die zuständige Berufsgenossenschaft die Kosten meist nach vorheriger Rücksprache.
Da die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten nur bei bestimmten Erkrankungen übernehmen, erfolgt die Behandlung in diesen Fällen als Selbstzahlerleistung (IGeL). Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Eine Akupunkturbehandlung kann sinnvoll sein bei:
Gerne beraten wir Sie individuell zu den Behandlungsmöglichkeiten und dem zu erwartenden Nutzen in Ihrem persönlichen Fall.