Akupunktur

Akupunktur ist eine der am häufigsten angewandten alternativen Therapieformen weltweit und ein fester Bestandteil der evidenzbasierten Schmerztherapie. Sie wird seit Jahrzehnten erfolgreich in der modernen Medizin eingesetzt.

Akupunktur in unserer Praxis

Wann macht eine Akupunktur-Therapie Sinn?

In unserer Praxis führen wir Akupunktur bei Erkrankungen des Bewegungsapparates durch, insbesondere bei:

  • chronischen Rückenschmerzen
  • Gelenkbeschwerden
  • Muskel- und Sehnenproblemen
  • Arthrose
  • Schwindel
  • Kopfschmerzen
  • Migräne

Die Akupunktur ist ein fester Bestandteil des schmerztherapeutischen Gesamtkonzepts und wird häufig in Kombination mit folgenden Behandlungen eingesetzt:

  • medikamentöser Schmerztherapie
  • Physiotherapie
  • Triggerpunktbehandlung
Akupunktur Therapie in Blaustein
Gerne beraten wir Sie persönlich, ob Akupunktur für Ihre Beschwerden sinnvoll ist und wie sie in Ihr individuelles Behandlungskonzept integriert werden kann.

Wichtig zu wissen

Gerne beraten wir Sie persönlich, ob Akupunktur für Ihre Beschwerden sinnvoll ist und wie sie in Ihr individuelles Behandlungskonzept integriert werden kann.
Wirkprinzip der Akupunktur

Die Akupunktur basiert auf der Vorstellung, dass durch die gezielte Reizung bestimmter Punkte am Körper Wirkungen an entfernt liegenden Körperregionen ausgelöst werden können. Diese Punkte stehen über sogenannte Leitbahnen miteinander in Verbindung, in denen Qi und Blut fließen.

 

Innere und äußere Einflüsse können diesen Fluss stören und zu Schmerzen oder Funktionsstörungen führen. Ziel der Akupunktur ist es, den Energiefluss zu harmonisieren und das Gleichgewicht der inneren Organe (Yin und Yang) wiederherzustellen.

Akupunktur als Kassenleistung

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten der Akupunktur bei:

  • chronischen Erkrankungen der Lendenwirbelsäule
  • Arthrose des Kniegelenkes
Kostenübernahme durch Privatkassen und BG

Die privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten der Akupunktur in der Regel ebenfalls.
Wird Akupunktur im Rahmen der Behandlung nach einem Arbeitsunfall eingesetzt, übernimmt die zuständige Berufsgenossenschaft die Kosten meist nach vorheriger Rücksprache.

Selbstzahlerleistung

Da die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten nur bei bestimmten Erkrankungen übernehmen, erfolgt die Behandlung in diesen Fällen als Selbstzahlerleistung (IGeL). Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Eine Akupunkturbehandlung kann sinnvoll sein bei:

  • chronischen HWS- oder LWS-Syndromen
  • Polyneuropathie
  • Ansatz-Tendinose / Tendinitis
  • Tennisellenbogen

Gerne beraten wir Sie individuell zu den Behandlungsmöglichkeiten und dem zu erwartenden Nutzen in Ihrem persönlichen Fall.

Beste BeratungAkupunktur

Wir bieten Akupunktur als Selbstzahlerleistung an – eine bewährte Methode, die vielen Patienten Linderung verschafft. Besonders hilfreich bei Schwindel, Migräne, Polyneuropathie sowie vielen weiteren Beschwerden.